Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Die folgenden Bedingungen sind jeweils in ihrer aktuellen Fassung für alle Lieferungen und Leistungen der Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG, auch solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen, maßgebend.
  2. Es gelten ausschließlich die Verkaufsbedingungen der Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG. Es erfolgt keine Anerkennung von entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Bestellers, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Die folgenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote, welche nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten, sind hinsichtlich der Lieferung, der Lieferzeit und dem Preis freibleibend.
  2. Die Annahme der Bestellungen des Kunden erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Bestellungen des Kunden können von uns binnen 14 Tagen ab Zugang angenommen werden.

§ 3 Lieferung

  1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde erfolgen Lieferungen auf der Grundlage EXW (INCOTERMS 2000) Versandort auf Gefahr des Bestellers.
  2. Angegebene Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt wurden.
  3. Bei auftretenden Gewichtsdifferenzen sind diese unverzüglich bei der Übernahme der Ware schriftlich zu rügen und auf dem Frachtbrief oder dem Lieferschein bei Ablieferung aufzuführen und zu quittieren.
  4. Wir behalten uns handelsübliche Änderungen der Liefergegenstände vor, soweit sie keine unzumutbare Beeinträchtigung des Bestellers darstellen und sofern sie die Gebrauchsfähigkeit der Ware nicht berühren.
  5. Unter Berücksichtigung der Interessen der Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG sind Teillieferungen dann zulässig, wenn sie den Besteller nicht in unzumutbaren Umfang beeinträchtigen, insbesondere wenn
    1. die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
    2. die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
    3. kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten für den Besteller entstehen.
  6. Höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung und sonstige Ereignisse, die zur Verhinderung, Behinderung oder wesentlichen Erschwerung der Lieferung führen, berechtigen die Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG zu einer den Umständen entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit einschließlich einer erforderlichen Anlaufzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag. Dieselben Bestimmungen gelten auch dann, wenn entsprechende Ereignisse im Bereich unserer Vorlieferanten auftreten. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, eine Erklärung durch die Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG zu verlangen, ob diese vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb einer angemessener Frist liefert. Im Falle einer Nichterklärung besteht für den Käufer das Recht, selbst vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Bei Lieferverzug oder bei Unmöglichkeit der Leistung, unabhängig vom Grund, ist die Haftung auf Schadensersatz gemäß §9 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschränkt.

§ 4 Qualität, Kennzeichnung

Die Qualität der Ware richtet sich nach Handelsbrauch, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt ist. Bezüglich der Informationen der Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die von der Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG herausgegebenen Produktspezifikationen heranzuziehen. Alle öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch Dritte sind dabei nicht als Beschaffenheitsangabe der Kaufsache zu bewerten.

§ 5 Preise, Lieferkonditionen und Zahlungsbedingen

  1. Unsere Preise gelten für den vereinbarten Leistungs- und Lieferungsumfang. Ggfs. erfolgt eine gesonderte Berechnung von Mehr- oder Sonderleistungen. Diese Preise verstehen sich in EURO auf Grundlage einer Lieferung EXW (INCOTERMS 2000) Versandort, zuzüglich Verpackung, etwaiger Pfandkosten (insbesondere für E2-Transportkisten und Paletten), sowie der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
  2. Der Kaufpreis ist rein netto ohne Abzug mit Rechnungserteilung sofort fällig und zu zahlen, es sei denn, es wurden abweichende Vereinbarungen getroffen. Wir behalten uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
    1. Bei Lieferungen unter 60 Kg innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Verkäufer zu einer Berechnung von einer Versandkostenpauschale i.h.V 42,50 EURO berechtigt.
    2. Bei einer Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Die Lieferkosten ergeben sich aus einer gesondert getroffenen Vereinbarung.
  3. Möchte der Besteller das Recht zur Aufrechnung geltend machen, so ist dies nur möglich, soweit der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch die Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG anerkannt ist. Das Recht zur Zurückbehaltung steht dem Käufer dann zu, wenn er über einen unbestrittenen, anerkannten oder über einen rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch verfügt, welcher auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  4. Die Zulässigkeit des Einbehalts von Inkasso- bzw. Delkredere-Provisionen ist nur dann gegeben, wenn vorab eine entsprechende Vereinbarung über Inkasso- bzw. Delkredere-Provisionen schriftlich zwischen der Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG und dem Besteller getroffen wurde.
  5. Bei Zahlung über Dritte ist die Kaufpreisschuld erst dann erfüllt, wenn die Zahlung vollständig bei der Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG eingegangen ist. Dies gilt insbesondere im Rahmen von Regulierungs- bzw. Delkredere-Abkommen.
  6. Sofern der Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind sowie durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis gefährdet wird, sind wir dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur dann auszuführen oder zu erbringen, wenn vorab eine Vorauszahlung getätigt oder eine Sicherheitsleistung ausgeführt wurde. Dies gilt auch dann, wenn aus anderen Einzelaufträgen für denselben Rahmenvertrag entsprechende Umstände bekannt werden. Wir unterhalten für Forderungen gegen unsere Kunden eine Warenkreditversicherung. Umstände, welche zur Minderung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich geeignet ist, sind insbesondere die Aufhebung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer, die Beschränkung des Versicherungsschutzes, insbesondere aufgrund Einstellung der Geschäftsbeziehung aus Bonitätsgründen, nachträglich vereinbarte Wechselprolongationen, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln sowie Rücklastschriften mangels Deckung, Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. Klageerhebung sowie Einschaltung eines Inkassoinstitutes oder Rechtsanwaltes zur Forderungsbeitreibung. Eintritt des Versicherungsfalls aufgrund Zahlungsunfähigkeit des Kunden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Zahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung, inklusive aller Nebenforderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt, wobei der Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen ist, abzüglich angemessener Verwertungskosten.
  2. Die Verpfändung bzw. Übereignung zur Sicherung der Ware und die an ihre Stelle tretenden Forderungen durch den Besteller sind unzulässig.
  3. Die Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG ist bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich durch den Besteller schriftlich zu informieren, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Der Besteller haftet für den uns entstandenen Ausfall, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten.
  4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist (im Falle eines Kontokorrentverhältnisses nach § 355 HGB bezieht sich die im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo bzw. den vorhandenen „kausalen“ Saldo im Falle einer Insolvenz des Abnehmers). Der Besteller bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung dieser Forderung ermächtigt. Die Befugnis der Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Solange der Besteller den Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt, verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen. Wenn dies allerdings der Fall ist, so kann die Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Dies gilt ebenso für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware im Sinne vorliegender Bestimmungen treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für die Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungs-Endbetrag, inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Erfolgt eine untrennbare Vermischung der Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt die Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG das Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungs-Endbetrag, inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Der Besteller überträgt uns anteilsmäßig das Miteigentum, wenn eine Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt uns.

§ 7 Rüge- und Untersuchungspflicht

  1. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle der Selbstabholung bei ihrer Übernahme sofort auf seine Kosten
    1. nach Stückzahl, Gewicht und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief bzw. der Empfangsquittung/ Auslagerungsnote des Kühlhauses zu vermerken, und
    2. mindestens stichprobenweise eine repräsentative Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang die Verpackung zu öffnen und die Ware selbst nach äußerer Beschaffenheit, Geruch und Geschmack zu prüfen. Gefrorene Ware ist mindestens stichprobenartig aufzutauen.
  2. Es sind bei einer Rüge etwaiger Mängel vom Besteller folgende Bestimmungen zu beachten:
    1. Die Rüge hat bis zum Ablauf des auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort folgenden Werktages zu erfolgen. Ein Mangel, welcher bei der ordnungsgemäß durchgeführten Erstuntersuchung entsprechend § 7 Ziffer 1 b) nicht aufgedeckt wurde, muss bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages gerügt werden, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme, in jedem Fall allerdings noch vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums der Ware.
    2. Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, per Mail oder per Telefax detailliert zugehen. Nicht ausreichend ist eine fernmündliche Mängelrüge. Mängelrügen gegenüber Handelsvertretern, Maklern oder Agenten sind unbeachtlich;
    3. Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.
    4. Die beanstandete Ware ist vom Käufer am Untersuchungsort zur Besichtigung durch die Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG, unserem Lieferanten oder von uns beauftragten Sachverständigen bereit zu halten. Tiefgekühlte gerügte Ware ist unter der Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu lagern. Die Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Nachweis einer lückenlosen Kühlkette zu fordern.
  3. Fehlt es an dem nach vorstehender Ziffer 1 a.) erforderlichen Vermerk auf dem Lieferschein, Frachtbrief oder der Empfangsquittung, sind Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewicht und Verpackung der Ware ausgeschlossen. Des Weiteren ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware vermischt, weiterversendet, weiterverkauft oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat.
  4. Nicht form- und fristgerecht gerügte Ware gilt als genehmigt und abgenommen.

§ 8 Gewährleistung

  1. Ansprüche wegen Mängeln der Liefergegenstände stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
  2. Der Besteller hat Anspruch auf Nacherfüllung, wenn ein Mangel der gelieferten Waren vorliegt. Die Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG hat das Recht, nach ihrem Ermessen den Nacherfüllungsanspruch durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache zu erfüllen. Wir haben die Kosten der Nacherfüllung zu tragen, sofern sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
  3. Dem Besteller steht die Wahl frei, den Rücktritt oder Minderung zu erklären, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, oder sie nicht binnen einer von dem Besteller gesetzten angemessenen Frist erfolgte.
  4. Soweit wir den Mangel zu vertreten haben, steht dem Besteller ein Anspruch auf Schadensersatz zu nach Maßgabe von § 9 dieser Verkaufsbedingungen.
  5. Die Verjährung vorgenannter Mängelansprüche tritt 12 Monate nach Gefahrübergang ein. Für Haftung wegen Vorsatz bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.

§ 9 Haftung

  1. Macht der Besteller Schadensersatzansprüche geltend, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, so haftet die Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt.
  2. Sofern eine schuldhafte wesentliche Vertragspflichtverletzung vorliegt, haftet die Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG; die Schadensersatzhaftung ist auch in diesem Fall auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
  5. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dieses auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  6. Der Käufer ist zur Eingrenzung unserer Produzentenhaftung verpflichtet, uns umgehend alle ihm zugehenden Informationen mitzuteilen, die auf das Vorliegen von Produktmängeln schließen lassen (insbesondere bei Kundenreklamationen) sowie uns bei Rückrufaktionen unverzüglich und umfassend zu unterstützen.
  7. Wir übernehmen keine Haftung bei Export unserer Waren durch den Besteller oder durch seine Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Sofern uns durch die Ausfuhr von Waren Schaden verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden, ist der Käufer zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

§ 10 Datenspeicherung

Der Besteller erklärt sich damit einverstanden und wird hiermit darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.

§ 11 Qualitätssicherungssystem

Wir sind verschiedenen Qualitätssicherungssystemen angeschlossen. Sofern der Kunde nicht selbst dem gleichen Qualitätssicherungssystemen wie die Trend MEAL Food Service GmbH & Co. KG angeschlossen ist, ist es ihm untersagt, von uns bezogene Ware als qualitätsgesichert auszuloben.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache, Teilunwirksamkeit

  1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen nach diesem Vertrag ist der jeweilige Versandort.
  2. Gerichtsstand ist 92533 Wernberg-Köblitz, Bundesrepublik Deutschland. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Es ist allein der Text der deutschsprachigen Dokumente verbindlich, sofern neben einer deutschsprachigen Version des Vertrages oder vertragswesentliche Dokumente anderssprachige Versionen vorhanden sein. Sollten Abweichungen zwischen der deutschen und der anderssprachigen Fassung bestehen, gilt nur die deutsche Fassung.
  5. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleiben unberührt, sofern eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Verkaufsbedingungen unwirksam sind oder werden.
Updated01.2024
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